- Inwieweit müssen Sie für die entfallende Arbeitsleistung trotzdem den Lohn fortzahlen?
- Wie können Sie den Verlust der Arbeitskraft vorübergehend kompensieren, ohne Gefahr zu laufen, einen weiteren Mitarbeiter dauerhaft an sich zu binden?
Keine Vergütungspflicht für (Familien-)Pflegezeiten
Nimmt Ihr Mitarbeiter Pflege- oder Familienpflegezeit in Anspruch, sind Sie als Arbeitgeber nicht verpflichtet, für entfallende Arbeitszeiten den Lohn fortzuzahlen.