Sonderausgabe

Fragen und Antworten: Entgeltfortzahlung, Befristung & Co.

Tritt einer Ihrer Beschäftigten eine Freistellung nach den Pflegezeitgesetzen an, ist für Sie das Thema damit noch lange nicht durch. Wenn die (Familien-)Pflegezeit eines Mitarbeiters feststeht, stellen sich für Sie allen voran 2 wichtige Fragen.

Burkhard Boemke

28.07.2025 · 2 Min Lesezeit
  • Inwieweit müssen Sie für die entfallende Arbeitsleistung trotzdem den Lohn fortzahlen?
  • Wie können Sie den Verlust der Arbeitskraft vorübergehend kompensieren, ohne Gefahr zu laufen, einen weiteren Mitarbeiter dauerhaft an sich zu binden?

Keine Vergütungspflicht für (Familien-)Pflegezeiten

Nimmt Ihr Mitarbeiter Pflege- oder Familienpflegezeit in Anspruch, sind Sie als Arbeitgeber nicht verpflichtet, für entfallende Arbeitszeiten den Lohn fortzuzahlen.

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