Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer von 6 Wochen. Erkranken sie erneut an einer neuen Krankheit, entsteht grundsätzlich auch ein neuer Anspruch. Das gilt allerdings nur, wenn die Erkrankung nicht auf die bisherige Arbeitsunfähigkeit angerechnet werden kann. Ob das möglich ist, erfahren Sie nicht vom Mitarbeiter, da Ihnen dieser keine Diagnosen mitteilt.
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