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Fortsetzung oder neu erkrankt? Wie Sie die Entgeltfortzahlung rechtssicher klären

Es ist Herbst und das bedeutet: Es landen wieder mehr Krankmeldungen bei Ihnen. Besonders jetzt und im Winter werden Sie sogar häufiger mit Mehrfacherkrankungen desselben Mitarbeiters konfrontiert. In diesen Fällen ist es wichtig, zu wissen, wann die Entgeltfortzahlung endet. Erkrankt ein Beschäftigter immer wieder an derselben Krankheit, entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nur einmal. Doch wie erfahren Sie, ob es sich um eine Fortsetzungserkrankung oder immer wieder neue Erkrankungen handelt? Hierfür steht Ihnen die Vorerkrankungsanfrage zur Verfügung. Erfahren Sie jetzt, wie Sie rechtssicher vorgehen.

Britta Schwalm

04.11.2024 · 4 Min Lesezeit

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer von 6 Wochen. Erkranken sie erneut an einer neuen Krankheit, entsteht grundsätzlich auch ein neuer Anspruch. Das gilt allerdings nur, wenn die Erkrankung nicht auf die bisherige Arbeitsunfähigkeit angerechnet werden kann. Ob das möglich ist, erfahren Sie nicht vom Mitarbeiter, da Ihnen dieser keine Diagnosen mitteilt.

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