Praxistipp

Fortsetzung oder neu erkrankt? So stellen Sie das Ende der Entgeltfortzahlung nach aktuellen Vorgaben rechtssicher fest

Ein Mitarbeiter wird immer wieder krank? Dann muss Ihr Unternehmen vielleicht gar keine Entgeltfortzahlung mehr leisten. Das können Sie allerdings in den meisten Fällen erst dann feststellen, wenn Sie eine Vorerkrankungsanfrage bei der Krankenkasse des Mitarbeiters stellen. Hierfür gibt es nach einer Veröffentlichung der Sozialversicherungsträger neue Vorgaben (gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen vom 6.5.2025).

Britta Schwalm

07.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Arbeitnehmer haben für die Dauer von 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Erkranken sie erneut an einer neuen Krankheit, entsteht grundsätzlich auch ein neuer Anspruch. Das gilt allerdings nur, wenn die Erkrankung nicht auf die bisherige Arbeitsunfähigkeit angerechnet werden kann. Ob das möglich ist, erfahren Sie nicht vom Mitarbeiter, da Ihnen dieser keine Diagnosen mitteilt.

Wann genau endet die Entgeltfortzahlung?

Wird ein Arbeitnehmer wegen desselben Leidens immer wieder krank, hat er nur dann einen neuen Anspruch auf eine volle sechswöchige Entgeltfortzahlung, wenn

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