Leserfrage

„Forderung nach Vollzeit von Teilzeitkraft dürfen Sie nicht ignorieren“

FRAGE: Sehr geehrter Herr Prof. Boemke, wir sind langjährige Kunden von Arbeitsrecht kompakt. Die prägnante kurze Darstellung der aktuellen Urteile und die hilfreichen Tipps in diesem Zusammenhang haben uns bereits […]

Burkhard Boemke

10.03.2025 · 2 Min Lesezeit

FRAGE:

Sehr geehrter Herr Prof. Boemke,

wir sind langjährige Kunden von Arbeitsrecht kompakt. Die prägnante kurze Darstellung der aktuellen Urteile und die hilfreichen Tipps in diesem Zusammenhang haben uns bereits oft in unserer Praxis weitergeholfen. Derzeit stehen wir vor einem Problem, bei dem wir gern Ihre Einschätzung hätten.

Wir sind tätig in der Personalabteilung einer kleineren Klinik. In dieser beschäftigen wir bereits seit den 90er Jahren eine Krankenschwester. Diese war zuletzt mit 50 % der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft beschäftigt.

Anfang 2024 hatte die Krankenschwester angezeigt, dass sie gern wieder im Umfang einer Vollzeitstelle arbeiten möchte. Das Schreiben ist einer Mitarbeiterin von uns in der Personalabteilung übergeben worden, die anschließend krankheitsbedingt länger ausfiel. Es verschwand buchstäblich in der Schublade und wurde von den übrigen Mitarbeitern und mir als Personalchefin nicht zur Kenntnis genommen.

Wir haben bzw. konnten darauf dementsprechend auch nicht reagieren und stellten im Laufe des Jahres 2024 fünf neue Krankenschwestern und -pfleger ein. Nunmehr erhielten wir ein Schreiben ihres Anwalts, dass sie eine Vollzeitstelle verlangt und notfalls auch vor Gericht ziehen würde. Was können bzw. müssen wir jetzt tun? Wir haben derzeit keine freie Stelle mehr.

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