Flexibilität in Bezug auf Arbeitszeit und -ort ist spätestens seit der Coronazeit in den meisten Unternehmen praktizierter Alltag: Arbeiten im Büro wechselt sich ab mit Arbeit aus dem Homeoffice heraus, während einer Dienstfahrt im Zug oder gar als Workation vom Urlaubsort aus. Da ist es nicht verwunderlich, dass aktuell auch die Tagesobergrenze von acht bzw. zehn für Arbeitsstunden in Ausnahmefällen jetzt ins Visier der Unternehmen und der Politik gerät: Sind acht Stunden als Obergrenze für ein Tagespensum noch zeitgemäß? Unter uns: Diese Grenze wird häufiger als in Ausnahmesituationen sowieso längst gerissen.
Die aktuelle Initiative der Arbeitgeber führt zu der Frage: Wie flexibel wollen wir in Zukunft arbeiten und was bedeutet das für Ihre Fürsorgepflicht als Führungskraft?
