Arbeitsrecht

Flecken und Rauchgeruch im Firmenwagen: Ihr Mitarbeiter muss Ihnen die Reinigungskosten ersetzen

Leider ist es nicht für alle Arbeitnehmer selbstverständlich, dass sie mit Firmeneigentum sorgsam umgehen. Insbesondere bei der Rückgabe von zur privaten Nutzung überlassenen Firmenwagen müssen Sie als Arbeitgeber mit bösen Überraschungen rechnen. Aber immerhin können Sie vom Mitarbeiter verlangen, dass er Ihnen die Reinigungskosten erstattet. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 14.1.2025 (7 SLa 175/24) zeigt, dass das insbesondere dann gilt, wenn Ihr Mitarbeiter im Fahrzeug geraucht hat.
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Hildegard Gemünden

08.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Firmenwagen nach mündlicher Absprache

Die Fahrzeugüberlassung: Der Betreiber einer Kfz-Karosseriewerkstatt hatte einem langjährigen Mitarbeiter im Mai 2021 nach einer mündlichen Vereinbarung einen firmeneigenen Pkw, Baujahr 2015, für die 16 km Strecke zwischen Wohnung und Betrieb zur Verfügung gestellt. Im Januar 2023 erkrankte der Mitarbeiter und gab den Firmenwagen zurück. In den nicht einmal 2 Jahren war der Mitarbeiter über 30.000 km damit gefahren.

Der Schaden: Der Arbeitgeber ließ den Wagen nach der Rückgabe von einem vereidigten Sachverständigen überprüfen. Ergebnis: Das Fahrzeug war stark verschmutzt mit Flecken auf Sitzen und Armauflagen. Außerdem gab es etliche Brandlöcher und ein starker Geruch nach Zigarettenrauch war wahrnehmbar.

Die Forderung des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber reinigte den Innenraum und führte eine Ozonbehandlung zur Geruchsentfernung durch. Die Kosten hierfür veranschlagte der Sachverständige auf rund 900 €. Für die Beseitigung der Brandlöcher, die der Arbeitgeber jedoch nicht durchführen ließ, setzte er rund 1.500 € an. Der Arbeitgeber verlangte dennoch ca. 2.400 € Schadensersatz vom Mitarbeiter.

Die Position des Mitarbeiters: Der Mitarbeiter verweigerte die Zahlung: Eventuelle Schäden seien übliche Gebrauchsspuren und nicht durch ein pflichtwidriges Verhalten entstanden. Wenn der Arbeitgeber gewollt hätte, dass im Fahrzeug nicht geraucht wird, hätte er dies verbieten müssen. Außerdem seien die Grundsätze der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung anzuwenden. Schließlich seien die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb betrieblich veranlasst.

§  Das Urteil: Rauchen im Firmenwagen ist kein vertragsgemäßer Gebrauch …

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