Firmenwagen kann nach Betriebsübergang entzogen werden
Ein Betriebsübergang hält viele Fallstricke bereit. So ist auch zu klären, welche Regelungen nach einem Betriebsübergang weiter anzuwenden sind. Schließlich haben Sie ein Interesse daran, dass für die Mitarbeiter Ihres neuen Betriebs keine Sonderregelungen gelten.
Einem Arbeitnehmer war ein Firmenwagen zur betrieblichen und privaten Nutzung zur Verfügung gestellt worden. Grundlage hierfür war eine vom Arbeitgeber aufgestellte betriebliche Firmenwagenregelung, welche festgelegte, wann Mitarbeiter einen Firmenwagen erhalten.
Nach der Veräußerung des Betriebs weigerte sich der Erwerber, einen Firmenwagen zu überlassen. Nach der im Betrieb des Erwerbers geltenden Betriebsvereinbarung galt der Mitarbeiter nämlich nicht als anspruchsberechtigt. Dennoch verlangte der Arbeitnehmer eine Entschädigung für den Entzug des bisher überlassenen Firmenwagens. Er meinte, infolge des Betriebsübergangs gelte die von Betriebsveräußerer aufgestellte Firmenwagenregelung als arbeitsvertraglicher Anspruch fort.
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