Aktuelle Urteile

Firmenwagen & Freistellung: Wie Sie Schadensersatzansprüche souverän vermeiden

Sagt Ihr Unternehmen einem Beschäftigten einen Firmenwagen inklusive Privatnutzung zu, ist diese Leistung Teil der Entlohnung. Der Mitarbeiter hat einen Anspruch darauf und kann – bei Nichterfüllung – Schadensersatz verlangen. Das gilt selbst dann, wenn er bereits gekündigt hat und sich in der Freistellungsphase befindet. Das geht aus einem gerade veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen hervor (LAG, Urteil vom 22.5.2025, Az. 5 SLa 249/25). Lesen Sie hier, wie Sie eine solche Schadensersatzklage von vornherein umschiffen.

Britta Schwalm

18.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Ein Gebietsleiter fuhr einen Firmenwagen und durfte diesen auch privat nutzen. Sein Arbeitsvertrag erhielt folgende Klausel:

Freistellung von der Arbeitspflicht:


Die Arbeitgeberin ist berechtigt, den Arbeitnehmer bei oder nach Ausspruch einer Kündigung – gleich von welcher Seite – unter Fortzahlung der Arbeitsvergütung von der Arbeitsleistung freizustellen. Die Freistellung erfolgt bei unwiderruflicher Freistellung unter Anrechnung auf den Erholungsurlaub und sodann auf etwaige Zeitguthaben, soweit dem nicht die Arbeitsunfähigkeit oder sonstige schutzwürdige Belange des Arbeitnehmers entgegenstehen etc.

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