Ein Gebietsleiter fuhr einen Firmenwagen und durfte diesen auch privat nutzen. Sein Arbeitsvertrag erhielt folgende Klausel:
Aktuelle Urteile
Firmenwagen & Freistellung: Wie Sie Schadensersatzansprüche souverän vermeiden
Sagt Ihr Unternehmen einem Beschäftigten einen Firmenwagen inklusive Privatnutzung zu, ist diese Leistung Teil der Entlohnung. Der Mitarbeiter hat einen Anspruch darauf und kann – bei Nichterfüllung – Schadensersatz verlangen. Das gilt selbst dann, wenn er bereits gekündigt hat und sich in der Freistellungsphase befindet. Das geht aus einem gerade veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen hervor (LAG, Urteil vom 22.5.2025, Az. 5 SLa 249/25). Lesen Sie hier, wie Sie eine solche Schadensersatzklage von vornherein umschiffen.


Britta Schwalm
18.08.2025
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