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Fehlzeiten bei Eis & Schnee: Darauf sollten Sie Ihre Kollegen unbedingt hinweisen

Mitte Januar dieses Jahres hat der Winter in weiten Teilen Deutschlands gezeigt, was er kann: viel Schnee, Glätte und Verkehrsbehinderungen. Das hat in zahlreichen Teilen Deutschlands zu erheblichen Beeinträchtigungen im Straßenverkehr geführt. Beschäftigte sind teilweise gar nicht oder viel zu spät zur Arbeit erschienen. Grundsätzlich bekommen Beschäftigte für solche Ausfallzeiten keine Entgeltfortzahlung. Darauf sollten Sie die Belegschaft aufmerksam machen, um sich eventuelle Diskussionen bei der Abrechnung zu ersparen.
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Britta Schwalm

17.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Winter ist noch nicht zu Ende. Eis und Schnee können jederzeit erneut zu Chaos führen: ungeräumte Straßen, Staus und Auffahrunfälle. Busse und Bahnen kommen später oder gar nicht. Die meisten Mitarbeiter, die auf ein Verkehrsmittel angewiesen sind, erscheinen deshalb nicht pünktlich zur Arbeit.

Die Beschäftigten tragen die Verantwortung

Die Verantwortung, dass der Arbeitsplatz rechtzeitig erreicht wird (wie auch immer), tragen die Beschäftigten selbst. Schaffen sie das nicht, erhalten sie auch keine Leistung von Ihrem Unternehmen. Arbeitsrechtlich gilt der Grundsatz: keine Arbeit, kein Geld.

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