Abmahnen und kündigen vermeiden

Fehlleistungen und Unverschämtheiten: Bleiben Sie trotzdem cool

Es gibt Situationen, in denen brauchen Sie als Ausbilder Fingerspitzengefühl. Und es gibt solche, in denen sind Sie auf fundiertes Rechtswissen angewiesen. Geht es um das weite Feld des arbeitsrechtlichen Instrumentariums rund um Abmahnung und Kündigung, sind Sie gut beraten, sich auf beides zu verlassen. Denn allzu oft sind Fälle alles andere als eindeutig. Lesen Sie, warum Sie manchmal besser auf eine Abmahnung verzichten, einfach nur ermahnen oder ein klärendes Gespräch führen sollten.

Martin Glania

28.07.2025 · 3 Min Lesezeit

Die krassesten Geschichten, die ich zum Thema Abmahnung und Kündigung bisher gehört habe, sind nicht die über Boshaftigkeit und Fehltritte von Auszubildenden. Nein, es sind die, die völlig unangemessene Reaktionen von Ausbildungsbetrieben zum Thema haben. Beispiel gefällig?

Da wäre eine Auszubildende zur Kauffrau im Einzelhandel, die nach 2 Fünfen in der Berufsschule ein Abmahnung auf ihrem Schreibtisch vorfand. Und der angehende Energieanlagenmonteur, der es wagte in einer Woche 2-mal zu spät zu kommen. Insgesamt waren das 11 Minuten. Mit einem „Du kannst gleich wieder gehen, die Kündigung folgt“ wurde er verabschiedet.

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