Fehler im Vertragstext: Arbeitnehmer kann höheres Überbrückungsgeld verlangen
Als Arbeitgeber sollten Sie Vertragstexte besser immer im 4-Augen-Prinzip überprüfen lassen, bevor Sie diesen dem Mitarbeiter zum Unterzeichnen vorlegen. Ungewollte Fehler können nämlich schnell passieren und wirklich teure Folgen für Sie haben.
Ein Unternehmen der Automobilindustrie schloss mit Mitarbeitern Aufhebungsverträge ab, welche einen anschließenden Bezug einer vorgezogenen betrieblichen Altersrente als „Überbrückungsmodell“ vorsahen. Den Mitarbeitern wurde dabei ein monatliches Bruttoüberbrückungsgeld bis zum frühestmöglichen Bezug einer gesetzlichen Altersrente angeboten.
Im Rahmen eines Beratungsgespräches wurde einem Mitarbeiter am 15.06.2023 eine sog. Ausrechnung ausgehändigt. Als Überbrückungsgeld waren dort 4.118,42 € brutto angegeben. Am 26.06.2023 unterzeichneten die Parteien den Aufhebungsvertrag, der das Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 20.09.2023 beenden sollte.
Mit E-Mail vom 27.10.2023 teilte die Personalabteilung dem Mitarbeiter mit, dass sich bei seinem Vertrag „der Fehlerteufel eingeschlichen“ hätte. Ab 01.10.2024 (sog. zweite Phase) solle das Überbrückungsgeld weniger betragen, weil die Anrechnung eines (auch nur potenziellen) Arbeitslosengelds stattfinden werde. Der Arbeitnehmer unterzeichnete den korrigierten Vertrag nicht.
Nachdem der Arbeitgeber ab Oktober 2024 weniger Überbrückungsgeld an den Mitarbeiter überwiesen hatte, begehrte dieser den Differenzbetrag. Ihm sei nicht mitgeteilt worden, dass er in der zweiten Phase niedrigere Überbrückungszahlungen erhalten würde.
Der Arbeitgeber sah es anders. Der Mitarbeiter hätte sich das geringere Überbrückungsgeld in der zweiten Phase selbst ausrechnen können. Zudem habe der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag insoweit wirksam angefochten.
Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang? Melden Sie sich einfach an und lesen Sie sofort weiter.
Sie sind noch kein Kunde? Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: