Arbeitsrecht

Fehlen Mitarbeitende nach dem Urlaub, dann ist das nicht immer ein Kündigungsgrund

Es ist ärgerlich, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin nach dem Urlaub nicht mehr am Arbeitsplatz erscheint und sich auch nicht bei Ihnen als Vorgesetztem oder Vorgesetzter meldet. In der Regel dürfen Sie wegen eines solchen Verhaltens kündigen, doch es gibt Ausnahmen (Arbeitsgericht (ArbG) Herne, 8.5.2025, 4 Ca 208/25).

Hildegard Gemünden

11.09.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Rückkehr aus dem Urlaub mit 3 Monaten Verspätung

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