Arbeitsrecht
Fehlen Mitarbeitende nach dem Urlaub, dann ist das nicht immer ein Kündigungsgrund
Es ist ärgerlich, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin nach dem Urlaub nicht mehr am Arbeitsplatz erscheint und sich auch nicht bei Ihnen als Vorgesetztem oder Vorgesetzter meldet. In der Regel dürfen Sie wegen eines solchen Verhaltens kündigen, doch es gibt Ausnahmen (Arbeitsgericht (ArbG) Herne, 8.5.2025, 4 Ca 208/25).
