1. Gebetspausen für muslimische Mitarbeiter?
Ihre ausländischen Mitarbeiter haben grundsätzlich ein Recht auf Gebetspausen. Allerdings darf es hierdurch nicht zu Störungen der betrieblichen Abläufe kommen (LAG Hamm, Urteil vom 26.02.2002, Az.: 5 Sa 1582/01). Führen Gebetspausen also etwa dazu, dass dringende Arbeiten nicht erledigt werden oder Maschinen stillstehen, haben Sie als Arbeitgeber das Recht, die Gebetspausen zu untersagen. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer auf sein Gebet verzichten oder es später nachholen – das ist auch im Islam zulässig.
