in unserer Leiharbeitsfirma beschäftigen wir u. a. auch einen Mitarbeiter, den wir in unterschiedlichen Unternehmen als Produktionshelfer einsetzen. Zuletzt musste er ca. 99 Kilometer vom Wohnort zum Einsatzort zurücklegen. Der Arbeitnehmer verlangt nun, dass wir ihm die Fahrtkosten erstatten, weil sein Fahrweg vom Wohnort zu unserem Betrieb nur 21 Kilometer betragen würde. Kann er damit durchkommen? Im Arbeitsvertrag haben wir geregelt, dass sämtliche anfallenden Fahrtkosten mit dem gezahlten Arbeitsentgelt abgegolten sein sollten.
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