Leserfrage

„Fahrtkosten bei wechselnden Einsatzstellen müssen erstattet werden“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
close up. young people ask questions at the youth forum.

Burkhard Boemke

01.12.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Sehr geehrter Herr Prof. Boemke,

in unserer Leiharbeitsfirma beschäftigen wir u. a. auch einen Mitarbeiter, den wir in unterschiedlichen Unternehmen als Produktionshelfer einsetzen. Zuletzt musste er ca. 99 Kilometer vom Wohnort zum Einsatzort zurücklegen. Der Arbeitnehmer verlangt nun, dass wir ihm die Fahrtkosten erstatten, weil sein Fahrweg vom Wohnort zu unserem Betrieb nur 21 Kilometer betragen würde. Kann er damit durchkommen? Im Arbeitsvertrag haben wir geregelt, dass sämtliche anfallenden Fahrtkosten mit dem gezahlten Arbeitsentgelt abgegolten sein sollten.

ANTWORT:

Liebe/r Leser/in,

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde?
Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: