Auch wenn die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland erstmals seit über zehn Jahren wieder die Marke von drei Millionen überschritten hat, werden Fachkräfte vielerorts gesucht. Wenn Sie deshalb auf Fachkräfte aus Drittstaaten zurückgreifen wollen, ermöglicht Ihnen die sogenannte Chancenkarte, diese ohne Genehmigung der Arbeitsagentur zu beschäftigen, während das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation läuft. Erfahren Sie hier, wer die Chancenkarte erhält und wie er dann arbeiten darf.
Die Chancenkarte ist ein besonderer Aufenthaltstitel
Sie ermöglicht qualifizierten Menschen aus Drittstaaten, die also nicht aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen, die Arbeit in Deutschland. Es gibt die Chancenkarte seit dem 1.6.2024. Sie ist in §§ 20a und 20b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt.
