Ein bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigter Elektromechaniker war laut Arbeitsvertrag verpflichtet, seinem Arbeitgeber jeweils am Monatsanfang Tätigkeitsnachweise für den Vormonat vorzulegen. Dann ging er ein Arbeitsverhältnis mit der Firma ein, an die er entliehen werden sollte, ohne die Kündigungsfrist bei der Zeitarbeitsfirma einzuhalten. Diese versuchte dennoch, den Einsatz des Mitarbeiters gegenüber dessen neuem Arbeitgeber abzurechnen. Als die Rechnungen nicht bezahlt wurden, verklagte Sie den Mitarbeiter auf Herausgabe der Tätigkeitsnachweise bzw. Schadensersatz in Höhe der nicht beglichenen Rechnungen.
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