Rechtliche Grenzen der KI

EU-Verordnung AI Act: Welche Risiken hat die Nutzung der KI in der Berufsausbildung?

Im Jahr 2024 ist die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI VO oder auch AI Act) in Kraft getreten. Damit gelten auch für ausbildende Betriebe und Bildungseinrichtungen klare Regeln, die im August 2026 nahezu vollständig wirksam werden. Was bedeutet das konkret für die Ausbildung im dualen System?
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Martin Glania

18.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Die Frage ist nicht, ob künstliche Intelligenz die berufliche Bildung in Zukunft beeinflussen wird. Die Frage ist vielmehr, wie stark dieser Einfluss sein darf. Das betrifft bereits Berufsorientierungsveranstaltungen in den Schulen, die KI-Kompetenz der Auszubildenden und des Ausbildungspersonals und darüber hinaus auch den Einsatz generativer KI bei der Neuordnung und Aktualisierung der Ausbildungsordnungen. Die Anwendungsfelder sind vielfältig.

BIBB definiert 4 Hochrisikobereiche

In der Ausbildungsarbeit selbst bietet sich der Einsatz künstlicher Intelligenz beispielsweise rund um die Modernisierung der Ausbildungspraxis und bei der Prüfungsvorbereitung an. Darüber hinaus sind weitere Anwendungsfelder technisch möglich, sollten aber mit Vorsicht oder überhaupt nicht zum Einsatz kommen.

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