Rechtliche Fragen und Urteile

„Es war doch nur Spaß“ – diese Aussage schützt nicht immer vor arbeitsrechtlichen Folgen

Scherzhafte Bemerkungen, die auch durchaus ernsthaft interpretiert werden können, kommen immer wieder vor. Gerade die junge Generation äußert sich gerne ironisch. Zudem neigt sie dazu, solche Kommentare in sozialen Netzwerken kundzutun. Doch schlechte Scherze – und möglicherweise auch gute – können arbeitsrechtliche Folgen haben. Das zeigt ein aktuelles Urteil und auch ein Blick in die Vergangenheit der Rechtsprechung.

Martin Glania

07.04.2026 · 6 Min Lesezeit

Es ist manchmal gar nicht so leicht herauszufinden, ob eine in WhatsApp und Co. getätigte Äußerung ernst gemeint ist oder nicht. Geht Ihnen das auch so? Ich persönlich kann nicht immer mit Sicherheit sagen, wo die Realität aufhört und der Witz beginnt. Im Privatleben ist das in der Regel kein Problem, im Arbeitsleben hingegen schon.

Schlechter Scherz 1: Der Kollege ist tot

So hat beispielsweise ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, weil er ziemlich aufwendig und scheinbar offiziell den Tod eines Kollegen verkündet hat. Er war bei der Feuerwehr beschäftigt, trat in Uniform mit gedämpfter Hintergrundmusik auf und behauptete, dass ein Kollege verstorben sei. Das Ganze wurde gefilmt und über WhatsApp weitergeleitet.

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