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Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld gilt auch im Jahr 2026 – so regeln Sie die Details

Derzeit werden auch Kinder häufig krank. Eltern geraten deshalb oft in einen Zwiespalt zwischen Betreuung und Arbeitnehmerpflichten. Ausgeglichen wird diese besondere Belastung durch das sogenannte Kinderkrankengeld. Der vorübergehend erweiterte Anspruch darauf sollte eigentlich zum 31.12.2025 enden. Mittlerweile steht fest, dass er auch im Jahr 2026 weitergeführt wird. Das ist eine gute Nachricht für Ihr Unternehmen und alle Mitarbeiter mit Kindern, die betreut werden müssen.
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Britta Schwalm

08.12.2025 · 4 Min Lesezeit

Kinderkrankengeld erhalten die betreffenden Mitarbeiter zwar von ihrer Krankenkasse. Dennoch gibt es auch für Sie als Entgeltabrechner beim Bezug von Kinderkrankengeld eine Menge zu erledigen.

Kind krank: Welche Ansprüche haben Eltern?

Wenn das Kind eines Mitarbeiters krank wird und dieser (als Mutter oder als Vater) nicht zur Arbeit erscheinen kann, ist Ihr Unternehmen zur Freistellung des Beschäftigten verpflichtet. Doch wer zahlt das Entgelt weiter? Hierfür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

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