Grundsätzlich sollten Sie einen geänderten Geschlechtseintrag einfach akzeptieren
Offensichtlich missbräuchliche Fälle wie der des eingangs genannten Neonazis sind selten. Von daher sollten Sie in der Regel davon ausgehen, dass es Ihrem Mitarbeiter ernst ist, wenn er die seit 1.11.2024 erleichterten Bedingungen des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) nutzt und seinen Geschlechtseintrag sowie ggf. seinen Vornamen ändert. Dabei kann es um Änderungen von Mann zu Frau oder umgekehrt gehen oder auch um den Eintrag „divers“ für intersexuelle oder nicht binäre Menschen.
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