Leserfrage

„Erneute Probezeit nach Wechsel des Ausbildungsbetriebs?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Martin Glania

30.06.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Wir übernehmen einen Auszubildenden aus einem insolventen Unternehmen im gleichen Beruf. Er bekommt die ersten 9 Monate angerechnet. Wir haben einen zwar einen guten Eindruck von dem Auszubildenden. Möchten aber dennoch mehr Sicherheit gewinnen. Dürfen wir mit ihm eine erneute Probezeit vereinbaren?

UNSERE ANTWORT

Ja, tun Sie das auf jeden Fall. Als Ausbildungsbetriebe sind sie getrennt voneinander zu betrachten und das gilt auch für das Ausbildungsverhältnis. Nach § 20 Berufsausbildungsgesetz (BBiG) beginnt jedes Ausbildungsverhältnis mit einer Probezeit zwischen ein und 4 Monaten. Der Ausbildungsplatzwechsel soll für Sie keinen Nachteil haben. Sie dürfen also selbst noch einmal prüfen, ob der Azubi zu Ihnen passt – und umgekehrt.



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