Arbeitsrecht

Entgeltfortzahlung: Diese Gehaltsbestandteile gehören dazu

Wenn ein Mitarbeiter wegen Krankheit nicht gearbeitet hat, gibt es auch keinen Grund, ihm Zuschläge etwa für Nacht- oder Schichtarbeit zu zahlen. Diese Denkweise ist naheliegend, aber falsch! Das Bundesarbeitsgericht (BAG) zeigt in seinem Urteil vom 24.4.2024 (5 AZR 178/23), was zur Entgeltfortzahlung gehört.
American woman lawyer or businesswoman African working with laptop, searching, analyzing data, reading contract documents work with law books hammer of justice Consulting lawyer concept.

Hildegard Gemünden

14.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Arbeitgeber zahlt nur den Grundlohn

Das Gehalt einer bei einem Wach- und Sicherheitsunternehmen beschäftigten Werkschutzfachkraft berechnete sich nach den geleisteten Arbeitsstunden. Wenn dieser Mitarbeiter entsprechend eingeteilt war, erhielt er zusätzlich zum Stundenlohn Zuschläge für Nacht- bzw. Sonntagsarbeit sowie eine Schichtleiterzulage. Als er für eine Woche erkrankte, errechnete der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung nach der Formel Stunden-Grundlohn × dienstplanmäßig vorgesehene Arbeitsstunden. Der Mitarbeiter meinte jedoch, ihm stünden auch Zuschläge für die Nacht- und Sonntagsdienste sowie die Schichtleitertätigkeiten zu, für die er laut Dienstplan bereits eingeteilt war.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Personal aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

  • leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
  • Tipps und Impulsen aus der Praxis für die Praxis rund um moderne Mitarbeiterführung und -bindung
  • rechtssicheren Hilfsmitteln wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben für den direkten Einsatz