Digitalisierung
Endlich Klarheit: Sie dürfen Gehaltsabrechnungen online zur Verfügung stellen
Es gibt immer noch Mitarbeiter, die sich gegen die Digitalisierung sperren und insbesondere Gehaltsabrechnungen auf Papier verlangen. Einem solchen Ansinnen brauchen Sie als Arbeitgeber jedoch nicht Folge zu leisten (Bundesarbeitsgericht (BAG), 28.1.2025, 9 AZR 48/24).
Hildegard Gemünden
25.02.2025
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1 Min Lesezeit
Der Fall: Arbeitgeber stellt Gehaltsabrechnungen digital zum Abruf bereit
Eine EDEKA-Verkäuferin klagte, weil sie ihre Gehaltsabrechnungen auf Papier erhalten wollte. Aufgrund einer Konzernbetriebsvereinbarung wurden seit März 2022 sämtliche Personaldokumente und damit auch die Gehaltsabrechnungen ausschließlich in einem digitalen und passwortgeschützten Mitarbeiterpostfach zum Abruf bereitgestellt.
Die Mitarbeiterin meinte, damit erfülle der Arbeitgeber nicht seine Pflicht nach § 108 Gewerbeordnung (GewO), Gehaltsabrechnungen in Textform zu erteilen. Die Abrechnungen gelangten so nicht in ihren Machtbereich, weil sie einem Zugang über das Mitarbeiterpostfach widersprochen habe. Die Konzernbetriebsvereinbarung sei unwirksam und könne ihre fehlende Zustimmung nicht ersetzen.
§ Das Urteil: Mitarbeiter hat Holschuld
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