Arbeitsrecht
Endlich Klarheit: Pauschale Freistellungsklausel ist unwirksam
Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, wonach Arbeitgebende nach der Kündigung automatisch berechtigt sind, Mitarbeitende unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freizustellen. Nachdem mehrere Landesarbeitsgerichte in teilweise umstrittenen Urteilen entschieden haben, dass eine solche Klausel rechtlich keine Wirkung hat, kommt das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seinem Urteil vom 25.3.2026 (5 AZR 108/25) zu dem gleichen Ergebnis.
