Sonstige Sachgründe

Elternzeit, Pflegezeit & Co.: Besondere Befristungsregelungen

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz ist mit Blick auf die für eine Befristung zulässigen Sachgründe nicht abschließend. Es kommen vielmehr weitere denkbare und auch besonders wichtige Sachgründe, wie z. B. das Erreichen der Regelaltersgrenze, in Betracht. Darüber hinaus regeln auch noch andere Gesetze bestimmte besondere Sachgründe. Einige in der Praxis häufig relevante Gründe zeige ich Ihnen im folgenden Beitrag auf.

Burkhard Boemke

08.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Vertretung bei Mutterschutz, Elternzeit und Kinderbetreuung

Gem. § 21 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz liegt ein sachlicher Grund für eine Befristung vor, wenn ein/e Arbeitnehmer/in zur Vertretung eines/r Arbeitnehmer/in während eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz, einer Elternzeit oder einer auf Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglicher Vereinbarung beruhenden Arbeitsfreistellung zur Betreuung eines Kindes eingestellt wird.

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