Das ursprüngliche Elterngeld ist seit dem 1.9.2021 in „Basiselterngeld“ und „ElterngeldPlus“ aufgeteilt. Grundsätzlich ist das Elterngeld für jeden Elternteil auf 12 Monate begrenzt (§ 4 Abs. 4 Satz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)). Das Basiselterngeld beträgt 67 % des in den 12 Monaten vor der Geburt erzielten Entgelts, maximal 1.800 € monatlich. ElterngeldPlus-Monate sind Bezugsmonate, in denen die Mitarbeiter Elterngeld höchstens in der Höhe eines halben zustehenden Basiselterngeldbetrages erhalten. Mitarbeitern stehen diese 4 Alternativen zur Verfügung:
Wichtige Arbeitgeberpflichten
Elterngeld? Achten Sie auf Ihre Bescheinigungspflichten <br>und Ihren Spielraum beim Entgelt
Oft beantragen Beschäftigte für ihre Elternzeit Elterngeld. Dabei handelt es sich zwar nicht um eine Zahlung Ihres Unternehmens, in die Antragsvorgänge sind Sie aber involviert. Zudem kann Ihr Unternehmen Einfluss auf die Elterngeldhöhe nehmen. Deshalb sollten Sie die wichtigsten Details rund um das Elterngeld kennen.
