Aktuelle Rechtslage

Elektronische Betriebsprüfung oder nicht? Noch können Sie sich komplett befreien lassen

Seit 1.1.2023 ist die elektronische Betriebsprüfung (euBP) grundsätzlich für alle verpflichtend. Allerdings gilt momentan noch eine Übergangsfrist. Doch was bedeutet das für die anstehenden Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger? Die folgenden Zeilen geben Antwort.

Britta Schwalm

17.03.2025 · 4 Min Lesezeit

Viele Unternehmen haben die euBP seit der Einführung bereits auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen. Seit 1.1.2023 ist sie grundsätzlich vorgeschrieben. Allerdings können Arbeitgeber auf Antrag für Zeiträume bis zum 31.12.2026 auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Möchten Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen? Dann können Sie den entsprechenden Antrag formlos und unter Angabe der Betriebsnummer an den für die Betriebsprüfung zuständigen Rentenversicherungsträger senden.

ACHTUNG

Sie können den Antrag sogar noch direkt vor einer Betriebsprüfung stellen

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