Viele Unternehmen haben die euBP seit der Einführung bereits auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen. Seit 1.1.2023 ist sie grundsätzlich vorgeschrieben. Allerdings können Arbeitgeber auf Antrag für Zeiträume bis zum 31.12.2026 auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Möchten Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen? Dann können Sie den entsprechenden Antrag formlos und unter Angabe der Betriebsnummer an den für die Betriebsprüfung zuständigen Rentenversicherungsträger senden.
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