Leserfrage

„Eintägige Dienstreise durch zwei Staaten: Benötigen wir zwei A1-Bescheinigungen?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

18.08.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Ein Mitarbeiter bricht demnächst zu einer eintägigen Dienstreise auf. Zunächst wird er einen Kunden in Italien aufsuchen und anschließend einen künftigen Zulieferer in Österreich. Abends ist er wieder zu Hause. Müssen wir für Italien und Österreich jeweils eine eigene A1-Bescheinigung beantragen?

ANTWORT

Normalerweise beantragen Sie die A1 als Nachweis dafür, dass der betreffende Mitarbeiter nach deutschem Recht sozialversichert ist, elektronisch bei der Krankenkasse des betreffenden Beschäftigten. Das Problem in Ihrem Fall ist aber: Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen für denselben Zeitraum nur eine A1-Bescheinigung für einen Staat ausstellen.

Diese Stelle ist zuständig

Die zuständige Krankenkasse würde Ihre A1-Anträge sowohl für Österreich als auch für Italien daher ablehnen. Auch bei Einsätzen in zwei Staaten an einem Tag braucht der Mitarbeiter jedoch eine Bescheinigung, um seine Sozialversicherung in Deutschland während der Dienstreise belegen zu können. Um das sicherzustellen, wenden Sie sich an die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland, die bei einer Beschäftigung in zwei oder mehreren Mitgliedsstaaten gleichzeitig eine Entscheidung über die Weitergeltung der deutschen Rechtsvorschriften treffen kann und die A1-Bescheinigung ausstellt.

ACHTUNG

Die Adresse der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung im Internet lautet www.dvka.de. Das richtige Formular bzw. der richtige Fragebogen für Ihren Antrag ist das GME1. Er kann online ausgefüllt werden.



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