Normalerweise beantragen Sie die A1 als Nachweis dafür, dass der betreffende Mitarbeiter nach deutschem Recht sozialversichert ist, elektronisch bei der Krankenkasse des betreffenden Beschäftigten. Das Problem in Ihrem Fall ist aber: Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen für denselben Zeitraum nur eine A1-Bescheinigung für einen Staat ausstellen.
Diese Stelle ist zuständig
Die zuständige Krankenkasse würde Ihre A1-Anträge sowohl für Österreich als auch für Italien daher ablehnen. Auch bei Einsätzen in zwei Staaten an einem Tag braucht der Mitarbeiter jedoch eine Bescheinigung, um seine Sozialversicherung in Deutschland während der Dienstreise belegen zu können. Um das sicherzustellen, wenden Sie sich an die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland, die bei einer Beschäftigung in zwei oder mehreren Mitgliedsstaaten gleichzeitig eine Entscheidung über die Weitergeltung der deutschen Rechtsvorschriften treffen kann und die A1-Bescheinigung ausstellt.
