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Einmalzahlung oder laufendes Entgelt? So ordnen Sie Urlaubsleistungen ein

Sind Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld oder auch Urlaubsabgeltung erst einmal kalkuliert, stellt sich für Sie die Frage, wie Sie diese Leistungen abrechnen. Im folgenden Beitrag lesen Sie, wie Sie hier betriebsprüfungssicher vorgehen.

Britta Schwalm

03.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Bei Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung handelt es sich immer um lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiges Entgelt. In welcher Höhe Sie die Abgaben abführen, hängt allerdings davon ab, ob es sich bei der jeweiligen Zuwendung um eine Einmalzahlung (bzw. steuerrechtlich um einen sonstigen Bezug) oder um laufendes Entgelt handelt:

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