Leserfrage

„Einmal gestellter Teilzeitantrag kann nicht einfach widerrufen werden“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
close up. young people ask questions at the youth forum.

Burkhard Boemke

29.12.2025 · 2 Min Lesezeit

FRAGE:

Sehr geehrter Herr Prof. Boemke,

wir haben derzeit eine Meinungsverschiedenheit mit einem Mitarbeiter über seinen Teilzeitantrag. Der Arbeitnehmer ist seit knapp 15 Jahren bei uns mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden beschäftigt. Im September 2025 beantragte er die Verringerung seiner Arbeitszeit auf 20 Stunden bei einer Verteilung auf 5 Tage in der Woche mit Wirkung zum 01.01.2026.

Aufgrund einer längeren krankheitsbedingten Ausfallzeit kam es zunächst nicht zu möglichen Gesprächen zwischen uns und dem Arbeitnehmer über seinen Antrag. Nachdem wir ihm anschließend mitgeteilt haben, dass wir nunmehr gern den Antrag mit ihm erörtern würden, zog er seinen Antrag mit Schreiben vom 20.11.2025 ohne weitere Begründung zurück.

Ist das überhaupt zulässig? Oder können wir nach wie vor davon ausgehen, dass dieser Antrag Bestand hat? Können Sie uns auch einen Überblick darüber geben, was wir alles berücksichtigen müssen?

ANTWORT:

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