Arbeitsrecht
Einmal Bürohund, immer Bürohund: Das muss nicht sein
In vielen Betrieben ist es heute üblich, dass Mitarbeiter ihre Hunde mit zur Arbeit bringen. Welche Handhabe haben Sie aber, wenn das irgendwann nicht mehr passt? Der folgende Fall liefert hierzu wichtige Hinweise.
Hildegard Gemünden
19.05.2025
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1 Min Lesezeit
Der Fall: Neuer Vorgesetzter will Hund nicht mehr dulden
Die Mitarbeiterin einer Spielhalle hatte ihren Hund jahrelang mit zur Arbeit gebracht. Ihre jeweiligen Vorgesetzten hatten das nie beanstandet, obwohl der Arbeitsvertrag das Mitbringen von Tieren ausdrücklich untersagte. Als ein neuer Vorgesetzter das Hundeverbot im März 2025 durchsetzen wollte, versuchte die Mitarbeiterin auf dem Rechtsweg, die weitere Duldung zu erzwingen. Sie meinte, der Arbeitgeber sei hierzu aus folgenden Gründen verpflichtet:
- Sie habe den Arbeitgeber vor der Anschaffung des Hundes gefragt, ob sie diesen mit zur Arbeit bringen dürfe.
- Der Hund hänge sehr an ihr und sei immer bei ihr.
- Da sie nur den Mindestlohn verdiene, könne sie sich eine Hundebetreuung kaum leisten.
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