Einem als Elektroinstallateur beschäftigten Mitarbeiter unseres Unternehmens wurde der Führerschein für ein Jahr entzogen. Erst danach kann er ihn neu beantragen. Zu Kunden fährt er normalerweise mit einem Firmenwagen, in dem sich auch das notwendige Werkzeug befindet. Das ist nun nicht mehr möglich. Wie können wir darauf reagieren in Anbetracht der Tatsache, dass wir einerseits nur schwer Ersatz finden, den Mitarbeiter aber andererseits auch nicht unnötig bezahlen wollen? Wäre eine Klausel im Arbeitsvertrag sinnvoll, wonach wir bei Entzug der Fahrerlaubnis fristlos kündigen können?
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