Rechtsprechung

Eine Vermutung berechtigt Sie nicht zur Verdachtskündigung

Bei Pflichtverstößen können Arbeitnehmende in der Regel nach vorheriger Abmahnung fristgemäß gekündigt werden. Nicht immer lässt sich der Pflichtverstoß aber nachweisen. Dann gibt es auch die Möglichkeit einer Verdachtskündigung. Hierfür hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern vor Kurzem aber noch einmal die Anforderungen betont (21.10.2025, 2 SLa 45/25).

Heiko Klages

23.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Fall:

Eine Tierpflegerin wurde fristlos gekündigt. Ihr wurde vorgeworfen, bei Schichtende das Kängurugehege nicht verschlossen zu haben. Dies stellte der Geschäftsführer fest, als er am nächsten Morgen das Gehege ohne Schlüssel betreten konnte. In der Vergangenheit war die Tierpflegerin mehrfach wegen solcher Fehler abgemahnt worden. Daraus folgerte die Geschäftsführung, dass auch das nicht verschlossene Kängurugehege von ihr zu verantworten war.

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