Leserfrage

„Eine Schwangere hat wiederholt Spesenabrechnungen gefälscht – ab wann dürfen wir ihr kündigen?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Hildegard Gemünden

25.03.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Eine Mitarbeiterin, die im fünften Monat schwanger ist, hat mehrfach Spesenabrechnungen gefälscht. Die Aufsichtsbehörde hat einer ordentlichen Kündigung zugestimmt. Die Mitarbeiterin hat hiergegen aber sofort Widerspruch eingelegt und will auch noch vor das Verwaltungsgericht ziehen, falls dieser abgelehnt wird. Dürfen wir ihr trotzdem schon kündigen? Oder müssen wir warten, bis die Zustimmung zur Kündigung rechtskräftig ist?

ANTWORT:

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