Betriebsprüfung

Eine Lohnsteueraußenprüfung steht an? So bereiten Sie sich nach neuesten Vorgaben optimal vor

Demnächst könnte es wieder so weit sein: Die Finanzverwaltung kündigt sich zu einer Lohnsteueraußenprüfung an. Ihre Vorbereitungen entscheiden darüber, wie die Prüfung verläuft und wie lange sie dauert. Der Prüfer kann sich zügig durcharbeiten, wenn er alle Informationen geordnet vorfindet, die Sie ihm vorlegen müssen. Entscheidend dabei ist das Wörtchen „müssen“: Informationen, die Sie nicht zur Verfügung stellen müssen, sollten Sie dem Prüfer keinesfalls bereitstellen. Die Rahmenbedingungen hierfür liefern die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD). Sie wurden überarbeitet und sind in der aktuellen Form seit 14.7.2025 anzuwenden (GZ: IV D 2 - S 0316/00128/005/088, DOK: COO.7005.100.2.12452742). Lesen Sie, wie Sie die Vorlaufzeit vor einer Lohnsteueraußenprüfung optimal nutzen.

Britta Schwalm

01.09.2025 · 6 Min Lesezeit

Mit einer Lohnsteueraußenprüfung muss jedes Unternehmen rechnen, das Mitarbeiter beschäftigt. Grundsätzlich reicht ein einziger Beschäftigter aus.

ACHTUNG

Der Umfang der Beschäftigung spielt dabei keine Rolle. Auch ein Minijobber zählt als „ein Arbeitnehmer“.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde?
Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: