Eine Kündigung gegenüber Schwerbehinderten ist möglich
Schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter Ihres Betriebs genießen besonderen Kündigungsschutz. Bei diesem Personenkreis ist die ordentliche Kündigung trotz des Sonderkündigungsschutzes nicht ausgeschlossen. Wie Sie vorgehen, zeigen wir Ihnen im Folgenden.