Arbeitsrecht

Ein Vergleich mit einem Kollegen kann bereits genügen

In der Personalpraxis sind Verhandlungen Alltag. Allen voran geht es dabei um das liebe Geld. Das hat natürlich auch zur Folge, dass derjenige Bewerber, der gutes Verhandlungsgeschick beweist, am Ende auch mehr in der Tasche hat. Dabei muss es nicht immer um die Leistung gehen. Häufig bekommen Sie neues Personal auf dem Arbeitsmarkt nur mit finanziellen Anreizen. Schwierig wird es dann, wenn andere Mitarbeiter auf eine Benachteiligung bei der Vergütung abstellen und sich alle auf das höhere Gehalt „hochklagen“.
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Burkhard Boemke

01.12.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Fall:

Eine Arbeitnehmerin aus der mittleren Führungsebene eines Automobilherstellers sah sich bei der Höhe ihrer Vergütung benachteiligt. Sie machte geltend, dass sie gegenüber einem vergleichbaren männlichen Kollegen geringer entlohnt werde. Dieser wiederum lag mit seiner Vergütung im Spitzenbereich der männlichen Abteilungsleiter. Die Arbeitnehmerin machte eine Entgeltdifferenz für die Jahre 2018 bis 2022 in Höhe von insgesamt ca. 56.000 € gelten. Der Arbeitgeber sah hier jedoch keine Diskriminierung wegen des Geschlechts. Die Arbeitnehmerin erhalte auch innerhalb der weiblichen Vergleichsgruppe aufgrund ihrer Leistungen ein Entgelt unterhalb des Durchschnitts. Hiermit war diese nicht einverstanden und klagte auf die Entgeltdifferenz.

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