Im Ausnahmefall zur roten Karte greifen

Ein Szenario für den Notfall: Wenn die Kündigung nicht zu vermeiden ist

Die Kündigung vonseiten des Ausbildungsbetriebes ist ein tiefer Einschnitt im Leben eines jungen Menschen. Häufig hängt hiervon die gesamte berufliche Laufbahn ab. Unter anderem deswegen hat der Gesetzgeber die Hürden für Kündigungen sehr hoch gelegt. Und Sie sollten sich ganz genau überlegen, ob Sie tatsächlich kündigen müssen. Aber eines ist auch klar: Manch ein Azubi „bettelt“ mit seinem Verhalten geradezu um eine Kündigung. Lesen Sie in diesem Beitrag, was Sie in dieser Situation bedenken müssen.
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Martin Glania

22.12.2025 · 5 Min Lesezeit

Als Ausbilder können Sie noch so gut sein – manchmal werden Sie eine Kündigung dennoch nicht vermeiden können. Wer ständig Regeln verletzt, damit seinen Ausbildungsbetrieb betrügt oder andere gefährdet, und wer Abmahnungen ignoriert, riskiert, fristlos gekündigt zu werden.

Stichwort fristlose Kündigung

Vonseiten des Betriebs ist in einem Berufsausbildungsverhältnis ausschließlich eine fristlose (außerordentliche) Kündigung möglich. Eine ordentliche Kündigung (mit Kündigungsfrist), wie sie in „normalen“ Arbeitsverhältnissen zum Zuge kommen kann, können Sie einem Auszubildenden gegenüber nicht aussprechen.

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