Als Ausbilder können Sie noch so gut sein – manchmal werden Sie eine Kündigung dennoch nicht vermeiden können. Wer ständig Regeln verletzt, damit seinen Ausbildungsbetrieb betrügt oder andere gefährdet, und wer Abmahnungen ignoriert, riskiert, fristlos gekündigt zu werden.
Stichwort fristlose Kündigung
Vonseiten des Betriebs ist in einem Berufsausbildungsverhältnis ausschließlich eine fristlose (außerordentliche) Kündigung möglich. Eine ordentliche Kündigung (mit Kündigungsfrist), wie sie in „normalen“ Arbeitsverhältnissen zum Zuge kommen kann, können Sie einem Auszubildenden gegenüber nicht aussprechen.
