FRAGE
Einer unserer Mitarbeiter hat seinen Urlaub eigenmächtig um 3 Tage verlängert. Einen plausiblen Grund hierfür hat er nicht genannt. Er hat auch keine Krankschreibung vorgelegt. Können wir die 3 Tage auf seinen Resturlaub anrechnen oder sein Monatsgehalt kürzen? Wie berechnen wir eine Gehaltskürzung richtig?
ANTWORT
Eine Anrechnung auf den Urlaub ist rechtlich heikel
Den Urlaubsanspruch des Mitarbeiters dürfen Sie nicht ohne seine Zustimmung um die Fehltage kürzen. Sofern der Mitarbeiter seinen gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen (= 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche) zu anderen Zeiten nimmt oder genommen hat, können Sie jedoch mit dem Mitarbeiter die Anrechnung der Fehltage auf seinen Urlaub vereinbaren. Dies ist womöglich für beide Seiten die beste und einfachste Lösung.
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