Sonderausgabe

Ein legales Mittel gegen Problem-Mitarbeiter – die Versetzung

Jeder Betrieb hat sie: die Problem-Mitarbeiter. Und für Sie sind diese Mitarbeiter eine echte Herausforderung. Denken Sie beispielsweise an die sexuellen Belästiger. Sie arbeiten oft hinterhältig und sind schwer zu überführen. Oft steht dann Aussage gegen Aussage. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln zeigt Ihnen einen Weg auf: die Versetzung (25.02.2025, Az. 7 SLa 456/24).

Michael T. Sobik

14.07.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Unklar, ob eine sexuelle Belästigung vorlag oder nicht

Hier ging es um einen Vorfall in einem Projektbüro, in dem 16 Mitarbeiter beschäftigt waren. Einer der Mitarbeiter soll nach Angaben einer Kollegin diese sexuell belästigt haben. Am 14.03.2023 fand im Projektbüro eine Abteilungsversammlung statt. Was dort auch am Rande passiert sein soll, wurde von verschiedenen Kollegen unterschiedlich dargestellt. Eine Mitarbeiterin behauptete, dass der Mitarbeiter sie an der Schulter berührte und als „Schätzchen“ bezeichnet hatte. Im weiteren Tagesverlauf soll der Mitarbeiter ihr zudem im Vorbeigehen bewusst auf den Po gehauen haben.

Als der Arbeitgeber von diesem Vorfall erfuhr, versuchte er den Sachverhalt zu klären, indem er die teilnehmenden Personen befragte. Schließlich mahnte der Arbeitgeber den Mitarbeiter ab und versetzte ihn an einen anderen Standort. Damit war der Mitarbeiter überhaupt nicht einverstanden und klagte wegen der Abmahnung und der Versetzung. Im Rahmen einer daraufhin erfolgten gerichtlichen Beweisaufnahme konnte eine sexuelle Belästigung allerdings nicht eindeutig bewiesen werden.

§  Das Urteil: Umsetzung oder Versetzung ist in jedem Fall erlaubt

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