Ich bin als Geschäftsführer einer GmbH beschäftigt und frage mich, unter welchen Bedingungen die GmbH mir ein Pedelec als Firmenfahrrad zur Verfügung stellen kann. Ich weiß, dass solche Fahrräder üblicherweise geleast und die Leasingraten vom Gehalt der Mitarbeiter abgezogen werden. Wie aber sieht es steuerlich aus, wenn die GmbH das Fahrrad kauft und ich mich an den Kosten nicht oder z. B. mit 50 % beteilige?
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