Rechtliche Fragen und Urteile

Echt jetzt? Krankschreibung ohne Arztgespräch?

Es ist mittlerweile möglich, sich per Videokontakt von einem Arzt krankschreiben zu lassen. Das gilt auch für Auszubildende. Gibt es allerdings gar keinen Arztkontakt, sollten die Alarmglocken läuten. Dabei kann es sich sogar um einen Kündigungsgrund handeln, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschied (Urteil vom 09.09.2025, Az. 14 SLa 142/25).

Martin Glania

26.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Im aktuell entschiedenen Fall ging es darum, dass sich ein Arbeitnehmer auf einer Plattform und gegen Entgelt von einem Privatarzt im Ausland hatte krankschreiben lassen. Das machte den Arbeitgeber misstrauisch.

In der Folge versuchte er, zu dem krankschreibenden Arzt Kontakt aufzunehmen. Das misslang allerdings. Darüber hinaus bemühte er sich darum, die AU-Bescheinigung, die der früher in Deutschland üblichen Bescheinigung ähnelte, bei der Krankenkasse abzurufen. Auch dies führte nicht zum gewünschten Erfolg.

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