Die neuen Vorgaben gelten rückwirkend seit 1.1.2026. Mitarbeiter müssen jetzt für einen steuerfreien Ersatz Aufzeichnungen über den heimischen Verbrauch führen. Erforderlich ist ein Einzelnachweis der Strommenge für den Firmenwagen mit einem gesonderten stationären oder mobilen (beispielsweise wallbox- oder fahrzeuginternen) Stromzähler. Dieser Zähler muss nicht eichrechtskonform sein. Der Strompreis kann dann folgendermaßen ermittelt werden:
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E-Firmenwagen: Das müssen Ihnen Mitarbeiter ab sofort liefern, wenn Ihr Unternehmen Stromkosten erstattet
Gibt es Beschäftigte in Ihrem Unternehmen, die ein Hybrid- oder E- Fahrzeug als Firmenwagen fahren? Erstattet Ihr Unternehmen diesen Mitarbeitern Stromkosten, die durch das Aufladen zu Hause entstehen, ist das ein steuer- und beitragsfreier Auslagenersatz. Für den Nachweis der entstandenen Kosten gelten nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF, Schreiben vom 21.7.2026, V C 6 - S 2177/00016/042/056, IV C 5 - S 2334/00087/015) neue Regeln.
