Ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern das elektrische Aufladen ihres privaten Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs oder ihres zur Privatnutzung überlassenen Firmenwagens im Unternehmen, ist diese Leistung nach § 3 Nummer 46 Einkommensteuergesetz (EStG) lohnsteuerfrei (und damit auch beitragsfrei). Die Steuerbefreiung ist weder auf einen Höchstbetrag noch nach der Anzahl der begünstigten Kraftfahrzeuge begrenzt.
Lohnsteuer und Sozialversicherung
E-Autos: So rechnen Sie den Strom für Mitarbeiter nach neuesten Vorgaben betriebsprüfungssicher ab
Haben auch in Ihrem Unternehmen E-Autos als Firmenwagen Einzug gehalten? Oder denken Sie gerade über eine Einführung nach? Mitarbeiter, die mit einem E-Firmenfahrzeug ausgestattet werden, profitieren ebenso wie ihr Arbeitgeber von Steuererleichterungen. Auch Arbeitgeberleistungen rund um das Aufladen von E-Fahrzeugen sind vergünstigt. Wie weit die steuerliche Förderung geht und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, klärt ein aktuelles Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern vom 11.11.2025 (GZ: IV C 5 - S 2334/00087/014/013 DOK: COO.7005.100.3.13213586).
