Neue Gesetze

Dürfen Zeugnisse auch per E-Mail versendet werden?

Das Schreiben von Zeugnissen ist für viele Führungskräfte ein echter Horror. Viele tun sich sehr schwer damit, den Spagat zwischen passender Beurteilung und dem berühmt-berüchtigten „Zeugnis-Geheimcode“ zu finden. Durch eine gesetzliche Änderung ergibt sich wenigstens an einer Stelle eine kleine Erleichterung.

Heiko Klages

16.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Die maßgebliche gesetzliche Grundlage für Zeugnisse ist § 109 Gewerbeordnung. Dieser regelt in Abs. 2, dass das Zeugnis

  1. klar und verständlich formuliert sein muss
  2. keine Merkmale oder Formulierungen enthalten darf, die bezwecken, eine andere Aussage über den Arbeitnehmer zu machen, als sich aus den Formulierungen ergibt.

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