Leserfrage

„Dürfen wir unserem Azubi den zusätzlichen Minijob verbieten?“

FRAGE: Einer unserer Azubis möchte einen Minijob als Nebentätigkeit aufnehmen. Unsere Arbeitszeiten sind montags bis freitags von 7 bis 16 Uhr mit einer Stunde Mittagspause. Er würde den Nebenjob entweder […]

Hildegard Gemünden

25.02.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Einer unserer Azubis möchte einen Minijob als Nebentätigkeit aufnehmen. Unsere Arbeitszeiten sind montags bis freitags von 7 bis 16 Uhr mit einer Stunde Mittagspause. Er würde den Nebenjob entweder nach Feierabend oder samstags ausüben. Wir befürchten, dass darunter seine Ausbildung leidet. Müssen wir den Nebenjob dennoch dulden?

ANTWORT:

Es kommt auf die Art der Nebentätigkeit und das Alter Ihres Auszubildenden an

Sie dürfen die Nebentätigkeit von vornherein verbieten, wenn diese bei einem Konkurrenzunternehmen stattfinden soll oder wenn Ihr Azubi hierdurch mehr als zulässig arbeiten würde. Ist Ihr Azubi noch keine 18 Jahre alt, ist ein Nebenjob arbeitszeitrechtlich nicht mehr möglich. Denn Jugendliche dürfen pro Woche höchstens 40 Stunden an 5 Tagen arbeiten (§ 8 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)). Diese Grenzen sind mit der Ausbildung ausgeschöpft. Ist Ihr Azubi dagegen volljährig, darf er bis zu 10 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche arbeiten bei mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen 2 Arbeitstagen (§§ 3, 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)). Ein Nebenjob bis 8 Stunden pro Woche wäre demnach noch zulässig –entweder montags bis freitags höchstens je 2 Stunden bis 20 Uhr oder samstags. Wenn Ihr Azubi eine solche Nebentätigkeit aufnimmt, müssen Sie abwarten, ob die Ausbildung darunter leidet. Weisen Sie ihn dann ggf. darauf hin, dass er seine Ausbildung riskiert.





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