Datenschutzrechtlich ist eine Arbeitsunfähigkeits-Info an alle nicht zulässig
Denn Sie dürfen personenbezogene Daten Ihrer Mitarbeiter nur verarbeiten und damit auch verbreiten, soweit dies betrieblich erforderlich ist. Für einen reibungslosen Betriebsablauf reicht es aber, wenn die Kollegen über die Abwesenheit eines Mitarbeiters informiert sind – egal, ob dieser wegen Arbeitsunfähigkeit, Urlaub oder einer Dienstreise nicht erreichbar ist. Außerdem muss sicher nicht die gesamte Belegschaft von der Abwesenheit eines Kollegen wissen. Vor diesem Hintergrund müssten Sie mit erfolgreichen Klagen von betroffenen Mitarbeitern wegen solcher Rundmails rechnen. Im Ergebnis dürften Sie die Mails nicht mehr verschicken und müssten womöglich Entschädigungen zahlen.
Fordern Sie Ihre Mitarbeiter auf, selbst eine Info über die voraussichtliche Dauer ihrer Abwesenheit an diejenigen Kollegen zu schicken, mit denen sie eng zusammenarbeiten. Bei Arbeitsunfähigkeit kann die Personalabteilung eine entsprechende E-Mail verschicken, sofern der relevante Personenkreis dort hinterlegt ist. Die Arbeitsunfähigkeit erwähnen Sie aber auch hier nicht.
