Sie können bei Ihrer Formulierung bleiben
Grundsätzlich müssen Sie Arbeitszeugnisse wahrheitsgemäß, aber wohlwollend formulieren. Sie dürfen Ihrem Mitarbeiter das berufliche Fortkommen durch Formulierungen im Arbeitszeugnis nicht unnötig erschweren. Das gilt auch in Bezug auf den Beendigungsgrund. Der Hinweis auf eine Befristung als Beendigungsgrund ist diesbezüglich aber unbedenklich. Denn er macht deutlich, dass das Arbeitsverhältnis nicht wegen Verfehlungen des Mitarbeiters endet, sondern weil dies von vornherein so geplant war. Demgegenüber gibt ein Arbeitszeugnis, das keinen Beendigungsgrund nennt, künftigen Arbeitgebern viel eher Anlass zu Spekulationen. Falls ein Mitarbeiter dennoch wünscht, dass Sie den Hinweis auf die Befristung streichen, sollten Sie dem nachkommen. Es gibt keinen Grund, hierüber zu streiten.
