Kündigung

Drohende und schnippische Chatnachrichten sind keine Ausübung eigener Rechte

Die Probezeit dient der Erprobung; Kündigungen in der Probezeit unterliegen nur geringen Anforderungen. Umso kreativer werden manche Arbeitnehmer, wenn sie Argumente suchen, um eine Probezeitkündigung anzugreifen. Dabei verwechseln sie auch schon mal Ursache und Wirkung.

Burkhard Boemke

16.06.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Eine Kanzlei stellte einen jungen Anwalt ein. Noch während seiner Probezeit diskutierte der Junganwalt mit einem Kollegen seiner Kanzlei über das Chatprogramm Teams. Der Junganwalt stellte seinem Kollegen eine fachliche Frage, der Kollege antwortete darauf sachlich. Ohne ersichtlichen Grund reagierte der Junganwalt in dem öffentlich einsehbaren Kanal sehr spöttisch auf die Antwort.

Der Kollege bat den Junganwalt freundlich, aber bestimmt, zukünftig auf seinen Ton zu achten und derart schnippische Antworten zu unterlassen, was andere Mitarbeiter mit einem „Daumen hoch“ markierten. Der Junganwalt erwiderte, der Kollege solle sich zukünftig aus Angelegenheiten, die ihn nichts angehen, heraushalten, und schrieb weiter: „haben wir uns verstanden?“

Der Arbeitgeber sprach kurz danach eine Probezeitkündigung gegen den Junganwalt aus. Der Junganwalt hielt das für eine unzulässige Maßregelung nach seiner Aussage im Chat und ging gegen die Kündigung vor.

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