Sonderausgabe

Diese Rolle spielt Ihr Betriebsrat bei Problem-Mitarbeitern

Das Beste vorweg: Ihr Betriebsrat hat erst einmal keine Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, wenn es um die Behandlung von Problem-Mitarbeitern geht.

Michael T. Sobik

14.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Umgang mit Problem-Mitarbeitern betrifft das Individualarbeitsrecht!

Bei der Behandlung von Problem-Mitarbeitern bleibt Ihr Betriebsrat erst einmal außen vor, denn es handelt sich um Angelegenheiten des Individualarbeitsrechts. Ihr Betriebsrat kann bestenfalls als Berater des betroffenen Mitarbeiters fungieren, vorausgesetzt, der Mitarbeiter wünscht dies.

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