Umgang mit Problem-Mitarbeitern betrifft das Individualarbeitsrecht!
Bei der Behandlung von Problem-Mitarbeitern bleibt Ihr Betriebsrat erst einmal außen vor, denn es handelt sich um Angelegenheiten des Individualarbeitsrechts. Ihr Betriebsrat kann bestenfalls als Berater des betroffenen Mitarbeiters fungieren, vorausgesetzt, der Mitarbeiter wünscht dies.
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